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Häufig gestellte Fragen

Alles über Ehegattensplitting, Zusammenveranlagung und gemeinsame Finanzplanung

Das hängt von eurer Einkommenssituation ab. Bei großen Einkommensdifferenzen zwischen den Partnern – zum Beispiel wenn einer 50.000 Euro und der andere 120.000 Euro verdient – können Sie durch die Zusammenveranlagung 3.000 bis 8.000 Euro pro Jahr sparen. Der Grund: Das Einkommenssteuergesetz nutzt das Splittingtarif, bei dem das gemeinsame Einkommen halbiert wird, was bei progressivem Steuertarif erheblich günstiger ist.

Das ist eine persönliche Entscheidung – es gibt kein “richtig” oder “falsch”. Manche Paare arbeiten mit einem Haushaltskonto für gemeinsame Ausgaben und separaten Konten für persönliche Ausgaben. Andere nutzen nur ein Gemeinschaftskonto. Wichtig ist: Sie brauchen vorab Klarheit über Budgets, Sparziele und wie regelmäßige Ausgaben aufgeteilt werden. Wir helfen Ihnen, das System zu finden, das zu Ihrer Beziehung passt.

In Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft der Standardrechtsstatus für verheiratete Paare, wenn Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben. Das bedeutet: Jeder Partner behält sein Vermögen vor der Ehe, aber das, was während der Ehe verdient wird, wird bei einer Trennung 50:50 aufgeteilt. Das ist wichtig zu verstehen – besonders wenn einer von Ihnen deutlich mehr verdient oder wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten.

In seltenen Fällen – zum Beispiel wenn einer von Ihnen hohe Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen hat, die nur bei Einzelveranlagung vollständig geltend gemacht werden können. Oder wenn es um spezifische Steuergestaltungen geht. Das sollten Sie mit einem Steuerberater durchrechnen.

Der erste Schritt ist Transparenz: Sammeln Sie gemeinsam Informationen über Einkommen, Vermögen, Schulden und finanzielle Ziele. Dann klären Sie, welches Kontensystem zu Ihnen passt, und erstellen Sie einen Haushaltbudget. Viele Paare profitieren davon, monatlich 30 Minuten gemeinsam ihre Finanzen zu besprechen. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit einer persönlichen Beratung.

Ja, verheiratete Paare können die Steuerklassen wechseln – zum Beispiel von IV/IV zu III/V, wenn die Einkommen sehr unterschiedlich sind. Das erhöht die Nettolöhne während des Jahres. Allerdings gleicht sich das in der Steuererklärung wieder aus, wenn Sie zusammenveranlagen. Ein Wechsel macht nur Sinn, wenn Sie bessere Liquidität während des Jahres brauchen.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen zur Finanzplanung als Paar. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie wir Sie optimal unterstützen können.

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